Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen die durch Verwandschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Rechtsstreitigkeiten im Familienrecht zeichnen sich häufig dadurch aus, dass die Lösung der zu regelnden Sachfragen durch die emotionalen Konflikte zwischen den Beteiligten erschwert werden.Die Kontrahenten kennen häufig die gegenseitigen „Schwachpunkte“ sehr genau, an die Stelle der früher für einander empfundenen Zuneigung ist Frustration getreten und „Machtspiele“ werden inszeniert. In solchen Situationen ist anwaltlichen Beratung und Vertretung dringend geboten die vernünftige Lösungen umsetzt, Schaden abwendet und bestehende Konflikt nicht befeuert sondern so weit wie möglich entschärft. Aber auch im Familienrecht gilt: „Vorbeugen ist besser als Heilen“. Je früher Sie fundierte Beratung und zielorientierte Begleitung in Anspruch nehmen, umso bessere Ergebnis werden Sie erzielen können.
Im Familienrecht unterstützen wir Sie insbesondere in den Themenbereichen: